Energieeffiziente Produkte

Strom effizienter nutzen und Verbrauchern den Energieverbrauch von Produkten transparent darstellen – das ist der Zweck der Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten.

Waschmaschiene, Trockner, Kühlschrank, Spülmaschine Backofen nebeneinander gereiht Quelle: © iStock.com/gerenme

Die Energieverbrauchskennzeichnung

Farbige Effizienzskalen wie etwa das EU-Effizienzlabel machen den Energieverbrauch von Produkten sichtbar und erleichtern es Kunden europaweit, beim Kauf energieeffiziente Produkte zu wählen. Gleichzeitig sorgen die Effizienzskalen für mehr Wettbewerb zwischen den Herstellern, da potenzielle Kunden die angezeigte Energieeffizienz von Geräten bei der Kaufentscheidung stärker berücksichtigen.

Die Europäische Union legt bei der Vergabe von Effizienzklassen den europaweit einheitlichen Rahmen fest. Zentral ist dabei die EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die „Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen“.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst grundsätzlich alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Damit sind nicht nur Haushaltsgeräte gemeint, sondern auch Produkte für gewerbliche Anwendungen (z. B. Gewerbliche Kühlgeräte) sowie Produkte, die zwar selber keine Energie verbrauchen, jedoch maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben (z. B. Wärmeschutzfenster).

Das EU-Energieeffizienzlabel

Das EU-Effizienzlabel ist grundsätzlich auf sieben Energieeffizienzklassen (A bis G) beschränkt. Oberhalb der Skala A (sehr effizient) können bei entsprechendem, technischem Fortschritt eines Gerätes noch drei weitere Klassen (A+, A++, A+++) ergänzt werden (z. B. bei Waschmaschinen).

Das Energieeffizienzlabel gilt europaweit einheitlich und ist sprachenneutral. Neben der Energieeffizienzklasse enthält es zum Teil auch Informationen über den jährlichen Energieverbrauch des Gerätes und weitere produktspezifische Daten (beispielsweise den Wasserverbrauch und die Schleuderwirkung von Waschmaschinen).

Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2017 gibt es sie für 13 Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten, Raumklimageräte, Lampen, Elektrobacköfen, Fernsehgeräte, Staubsauger, Dunstabzugshauben, Heizkessel und Warmwasserbereiter.

Weitere Energieverbrauchskennzeichnungen

Daneben existieren weitere Verbrauchskennzeichnungen wie etwa der Blaue Engel. Dieser zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebensweg-bezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen.

Die Rolle der Bundesstelle für Energieeffizienz

Die Bundesstelle für Energieeffizienz erstellt und veröffentlicht auf Grundlage von § 9 Nummer 13 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Listen mit Energieeffizienzkriterien für technische Spezifikationen verschiedener Produktkategorien. Zudem unterstützte die BfEE das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von Januar 2016 bis April 2020 bei der Durchführung der Nationalen Top-Runner Initiative (NTRI).

Energieeffizienzkriterien für Produkte

Die von der BfEE veröffentlichte Liste mit Energieeffizienzkriterien für technische Spezifikationen verschiedener Produktkategorien richtet sich sowohl an private Verbraucher als auch an mit dem Thema öffentliche Beschaffung betraute Stellen. Private Verbraucher können sich mit Hilfe dieser Liste einen Überblick über die existierenden Energieverbrauchsklassen sowie bei einigen Kategorien über deren Bedeutung für die Energiekosten der jeweiligen Geräte verschaffen. Vergabestellen können auf die Angaben der Liste zurückgreifen, soweit nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften in der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen Angaben zum Energieverbrauch von technischen Geräten und Ausrüstungen zu machen sind. In der Leistungsbeschreibung können durch Verwendung technischer Spezifikationen, die auch in Umweltzeichen definiert sind, Umwelt- und insbesondere Energieeffizienzaspekte einfließen. Es können zum Beispiel die Anforderungen der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung, der Durchführungsmaßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie oder freiwilliger Kennzeichnungsprogramme wie Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen, Energy Star oder andere gleichwertige Energieverbrauchs- und Umweltzeichen als Referenz für die Aufstellung von Energieeffizienzkriterien herangezogen werden.

Händler oder Hersteller finden Informationen in Bezug auf Energiekennzeichnung dagegen im aktuellen Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz) und der dazu gehörenden Verordnung (EnVKV).

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